Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ventelo GmbH

Stand: 01.12.2007

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für call-by-call ("AGB") der Ventelo GmbH, Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln ("Ventelo"), gelten für alle "by-call"-Angebote im Wege des Einwahlverfahrens im Einzelfall mit oder ohne Voranmeldung des Teilnehmers (nachfolgend "Dienstleistungen" oder "by-call"-Dienste"), welche von Ventelo erbracht (im Folgenden gemeinsam Ventelo) und berechnet werden.
1.2 Ventelo erbringt "by-call"-Dienste unter verschiedenen Marken und Bezeichnungen, z.B. Ventelo01040, 01097telecom, 01052telecom, 010018, 010090, star79, smart79dienste, voip-star, smart86, smart91 und smart97.
1.3 Die AGB gelten für alle Verträge über "by-call"-Dienste der Ventelo auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
1.4 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Ventelo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

2.1 Der Vertragsschluss für "by-call"-Dienste der Ventelo kommt mit jeder erfolgreich hergestellten Verbindung mit dem Inhaber des Teilnehmer- oder Internetanschlusses ("Kunde") zustande, von welchem der Zugang zur Dienstleistung der Ventelo durch Anwahl der jeweiligen Verbindungsnetzbetreiberkennzahl für call-by-call, einer Einwahlrufnummer für internet-by-call oder für smart79 Dienste (z.B. der Auskunftsdienstenummern 11822 und 11823), erfolgt ist.
2.2 Der Vertrag endet jeweils mit Unterbrechung der Verbindung. Hiervon unberührt bleiben eventuelle nachvertragliche Pflichten.
2.3 Der Kunde ist vor jedem Verbindungsaufbau mittels "by-call"-Diensten von Ventelo verpflichtet, sich über die für den jeweiligen Dienst aktuell geltenden Preise auf der Webseite des genutzten Dienstes (s. Ziffer 2.5) zu informieren. Diese Preise werden mit Zustandekommen der Verbindung Vertragsbestandteil.
2.4 Erforderliche Einwahlnummern und -daten sind auf der Webseite des jeweiligen Dienstes (vgl. Ziffer 2.5) hinterlegt.
2.5 Die AGB der Ventelo für "by-call"-Dienste sind im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ("Bundesnetzagentur") veröffentlicht. Der Kunde kann die AGB in der Geschäftstelle der Ventelo einsehen. Die AGB sind für den Kunden auch auf den Webseiten der Ventelo unter www.ventelo.de sowie der einzelnen Dienste, www.01097telecom.de, www.01052telecom.de, www.010018.com, www.010090.com, www.star79.de, www.smart79dienste.de und für weitere Internetzugangsdienste unter www.smart79.de, www.voip-star.de, www.smart86.de, www.smart91.de und www.smart97.de zum jederzeitigen Abruf durch den Kunden bereitgestellt.
2.6 Für "by-call"-Dienste der Ventelo gelten die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der auf Grundlage des TKG erlassenen Rechtsverordnungen bzw. die seitens der Bundesnetzagentur auf der Grundlage des TKG erlassenen Allgemeinverfügungen sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auch wenn folgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.


3. BEREITSTELLUNG DER DIENSTLEISTUNG

3.1 Ventelo bietet dem Kunden bundesweit die Vermittlung von Telekommunikationsverbindungen im Verbindungsnetzbetrieb an.
3.2 Sprachtelefonieverbindungen werden durch den Kunden für jeden Einzelfall im Wahlverfahren mittels der bekannt gegebenen Verbindungsnetzbetreiberkennzahl hergestellt (call-by-call). Internetzugangsverbindungen werden durch den Kunden für jeden Einzelfall mittels der bekannt gegebenen Einwahlparameter (Onlinediensterufnummer, sonstige Einwahlrufnummern, Passwörter) hergestellt (internet-by-call). Letztere gelten als bereitgestellt, sobald Daten vom und zum Internet übertragen werden können.
3.3 Vermittelt Ventelo den Zugang zum Internet, unterliegen weder übermittelte noch über das Internet herunter geladene Inhalte einer Überprüfung durch Ventelo, insbesondere nicht auf sog. Schadware wie z.B. Viren, Würmer oder Trojaner.
3.4 Dienstleistungen der Ventelo unterliegen Änderungen aufgrund von technischen Fortentwicklungen oder gesetzlicher und/oder behördlicher Neuregelungen. Ventelo behält sich vor, ihre Dienstleistungen dem jeweils aktuellen technischen und rechtlichen Stand anzupassen. Für Internetzugangsdienste (internet-by-call) unterhält Ventelo eine Einwahlstation (Point of Presence - "POP") zum Internet. Die Verbindungstechnologie und die Verbindungsparameter (z.B. Einwahlnummern und -daten) sowie der Standort können von Ventelo jederzeit geändert werden.
3.5 Voraussetzung für die Erbringung von "by-call"-Diensten der Ventelo ist ein Teilnehmernetzanschluss der Deutschen Telekom AG oder eines anderen Teilnehmernetzbetreibers, mit dem Ventelo eine Zusammenschaltungsvereinbarung getroffen hat.
3.6 Bei der Bereitstellung von Dienstleistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die im jeweiligen Ausland anzuwenden Gesetze, Verordnungen oder Verfügungen gültig. Sie können dazu führen, dass die Dienstleistung von Ventelo nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden können.
3.7 3.7 Bei internationalen call-by-call-Verbindungen erfolgt deren Zuordnung als Festnetz- oder Mobilfunkverbindung nach den im Zielland gültigen Bedingungen wie sie vom Vorlieferanten auf der Grundlage der jeweils im Zielland gültigen Bestimmungen geliefert werden. Die Netzzuordnung richtet sich im Übrigen nach den jeweils gültigen, nationalen Nummernplänen (national numbering plans), die als internationaler Standard von der International Telecommunication Union (ITU-T) unter www.itu.int einsehbar sind.


4. NUTZUNGSVORAUSSETZUNGEN/MISSBRAUCHSVERBOT

4.1 Der Kunde wird keine Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten benutzen oder Eingriffe vornehmen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes der Ventelo, ihrer verbundenen Unternehmen oder des Netzes ihrer Vorleistungslieferanten führen können.
4.2 Ein Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte ist unzulässig.
4.3 Beim Einsatz von an eine TK-Anlage angeschlossenen automatischen Wählgeräten (für z.B. Alarmanlagen, Brandmelder, Faxgeräte, Abrechnungsgeräte) hat der Kunde diese selbst zu überwachen, da die automatische Anwahl aufgrund der mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 97,0% (s. Ziffer 5) ausfallen können.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen sachgerecht und im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet,
  • den von Ventelo bereitgestellten Zugang zur Dienstleistung sowie die genutzten Dienstleistungen selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Handlungen im Rahmen der Nutzung gegenüber Dritten zu begehen und insbesondere Schutzrechte Dritter nicht zu verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten oder auf solche Informationen hinzuweisen, die einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben. Der Kunde wird alle angemessenen Schutzvorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über die Verbindung Kenntnis von oder Zugang zu rechts- oder sittenwidrigen, insbesondere jugendgefährdenden Inhalten erhalten. Der Kunde erkennt an, dass Ventelo keine Prüfung der übermittelten Inhalte vornehmen kann.
  • anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Benutzernamen und Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben.
  • 4.5 Der Kunde ist als Inhaber des Teilnehmernetzanschlusses verpflichtet, seinem beauftragten Teilnehmernetzbetreiber jede Änderung seiner Person, seines Namens oder seiner Bezeichnung (einschließlich der Rechtsform) oder seiner Anschrift oder selbige Daten eines Anschlussübernehmers unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht, hat der Kunde alle daraus resultierenden Nachteile oder Schäden im Zusammenhang mit der Berechnung der Entgeltforderungen der Ventelo zu verantworten.


    5. LEISTUNGSSTÖRUNGEN; AUSSETZUNG DER DIENSTLEISTUNG

    5.1 Das für die Erbringung von "by-call"-Diensten betriebene Telekommunikationsnetz der Ventelo hat eine über einen Zeitraum von 1 Jahr gemittelte Durchlasswahrscheinlichkeit von 97 %.
    5.2 Zur Optimierung und Leistungssteigerung ihres Netzes sieht Ventelo Wartungsfenster außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vor. Diese liegen in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 2:00 - 6:00 Uhr, können jedoch bei Bedarf auch an Werktagen durchgeführt werden. Während der Wartungszeit wird Ventelo die Möglichkeit eingeräumt, ihre technischen Einrichtungen im notwendigen und auf ein Minimum begrenzten Umfang außer Betrieb zu nehmen.
    5.3 Ventelo kann die Dienstleistung jederzeit aussetzen und/oder die Übermittlung der vom Kunden bzw. Nutzer bereitgestellten Inhalte einstellen, wenn
  • dies erforderlich ist, um Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität der Dienstleistungen durchzuführen (vgl. Ziffer 5.2);
  • dies erforderlich ist, um einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten;
  • die Nutzung offensichtlich rechtswidrig oder missbräuchlich ist.



  • 6. HAFTUNG

    6.1 Ventelo haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne des TKG für Vermögensschäden im Falle vorsätzlicher Pflichtverletzung unbegrenzt sowie im Falle einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Höhe nach begrenzt auf maximal 12.500 Euro je Kunde, wobei die Haftung unabhängig von der Schadensart gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf maximal 10 Millionen Euro je schadensverursachendem Ereignis begrenzt ist. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
    6.2 Sofern und soweit vorstehende Ziffer 6.1 nicht anzuwenden ist, haftet Ventelo unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher, grob fahrlässiger oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    6.3 Ventelo haftet nach dem Produkthaftungsgesetz.
    6.4 Sofern und soweit vorstehende Ziffern 6.1 bis 6.3 nicht anzuwenden sind, haftet Ventelo im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (so genannte Kardinalpflichten, z.B. die schuldhafte Verletzung der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Verfügbarkeit). Ventelo haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
    6.5 Im Falle einer Haftung nach Ziffer 6.4 haftet Ventelo zudem beschränkt bis zu einer Höhe von 15.000 Euro je Schadensfall. Für mehrere Schadensfälle in einem Jahr ist die Haftung in der Summe auf 30.000 Euro begrenzt.
    6.6 Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Ventelo nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
    6.7 Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ventelo.


    7. ENTGELTE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste ergeben. Die Abrechnung erfolgt mit der in der Preisliste angegebenen Taktung. Soweit nicht in der Tarifliste abweichend festgelegt, gilt eine Minutentaktung.
    7.2 Die aktuell gültigen Tarife werden auf der Homepage des jeweils genutzten Dienstes bekanntgemacht und stehen für den Kunden zum Abruf bereit: Die Tarife sind wie folgt abrufbar:
    7.3 für den Dienst Ventelo 01040 unter www.ventelo.de;
    für den Dienst 01097 und 01097surfen unter www.01097telecom.de;
    für den Dienst 01052 und 01052surfen unter www.01052telecom.de;
    für den Dienst 010018 und 010018surfen unter www.010018.com;
    für den Dienst 010090 und 010090surfen unter www.010090.com;
    für den Dienst star79 und star79surfen unter www.star79.de;
    für den Internet-Einwahldienst VoIP-star unter www.voip-star.de;
    für den Internet-Einwahldienst smart86 by call unter www.smart86.de;
    für den Internet-Einwahldienst smart91 by call unter www.smart91.de;
    für den Internet-Einwahldienst smart97 by call unter www.smart97.de;
    für den Internet-Einwahldienst smart79surfen mit Anmeldung unter www.smart79.de;
    für die Dienste smart79Konferenz, smart79Auskunft, smart79surfen und smart79surfen mit Anmeldung unter www.smart79dienste.de.
    7.4 Sämtliche Entgelte verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe.
    7.5 Die Zahlungspflicht des Kunden für Dienstleistungsentgelte der Ventelo besteht für alle Verbindungen von seinem Teilnehmeranschluss, deren Nutzung er in zurechenbarer Weise ermöglicht, gestattet oder geduldet hat, also auch für Verbindungen, die durch Dritte verursacht wurden, es sei denn der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
    7.6 Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines entsprechenden Nachfolgezinssatzes berechnet. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt Ventelo vorbehalten.


    8. RECHNUNGSSTELLUNG

    8.1 Die Entgelte für "by-call"-Dienste gemäß Ziffer 7.2 können durch Abrechnung der Ventelo oder mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden (in der Regel die Deutsche Telekom AG) als Verbindungen der Ventelo GmbH in Rechnung gestellt werden.
    8.2 Die Rechnungsbeträge werden mit dem Zugang der Telefonrechnung fällig und können vorbehaltlich abweichender Weisungen oder Bestimmungen der Ventelo mit befreiender Wirkung an den mit dem Einzug der Forderung beauftragten Teilnehmernetzbetreiber gezahlt werden.
    8.3 Hat der Kunde bei seinem Teilnehmernetzbetreiber einen Einzelverbindungsnachweis beauftragt, werden die Verbindungsleistungen von Ventelo in der Telefonrechnung einzeln aufgeführt. Der Kunde kann den Anspruch auf Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich und nur für künftige Verbindungen gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber geltend machen.
    8.4 Mit der Nutzung des "by-call" Dienstes erklärt der Kunde ausdrücklich die Erweiterung einer dem Teilnehmernetzbetreiber wirksam erteilten Einzugsermächtigung auf die Forderungen auch aus diesem Vertragsverhältnis. Der Kunde beauftragt hiermit seinen mit dem Forderungseinzug ermächtigten Teilnehmernetzbetreiber auch mit deren Einzug dieser Forderungen.
    8.5 Forderungseinzüge erfolgen etwa 1 Woche nach Fälligkeit gemäß Ziffer 8.2. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Einzugs-Konto Sorge zu tragen.
    8.6 Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung eines Bankeinzuges fälliger Entgelte trägt der Kunde mindestens in Höhe von 20,- Euro, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. Ventelo steht der Nachweis höherer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rückbelastung offen.


    9. EINWENDUNGEN

    9.1 Der Kunde hat Rechnungen der Ventelo nach Zugang zu überprüfen. Einwendungen hat der Kunde schriftlich bei der auf der Telefonrechnung bezeichneten Anschrift geltend zu machen. Detaillierte Einwendungen gegen die mit der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers durch Ventelo geltend gemachten, nutzungsabhängigen Entgelte (Verbindungsaufkommen) sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung, schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, trifft Ventelo keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.
    9.2 Ventelo sowie der Rechnung stellende Teilnehmernetzbetreiber sind nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verkehrsdaten zu löschen. Aus diesem Grund können anschließende Einwendungen gemäß § 45i Abs.2 TKG nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verkehrsdaten gegenüber dem Rechnung stellenden Teilnehmernetzbetreiber beauftragt hat.


    10. ABTRETUNG / ZURÜCKBEHALTUNG / AUFRECHNUNG

    Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen gegen Ventelo nicht berechtigt. § 354a HGB bleibt unberührt. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zudem ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


    11. DATENSCHUTZ

    11.1 Ventelo darf personenbezogene Daten nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des TKG und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis zu gestalten, zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten).
    11.2 Soweit für die ordnungsgemäße Vergütungsermittlung und Abrechnung erforderlich, erhebt und speichert Ventelo Verkehrsdaten. Diese werden von Ventelo in der Regel vollständig oder auf Wunsch des Kunden verkürzt gespeichert und spätestens 6 Monate nach Rechnungsversand gelöscht.
    11.3 Bei der fristgerechten Erhebung von Einwendungen oder Beschwerden des Kunden gegen Grund und Höhe der Rechnung ist Ventelo zur weiteren Speicherung der Verbindungsdaten berechtigt, bis die Einwendungen oder Beschwerden abschließend geklärt sind. Entsprechendes gilt, wenn die Rechnung nicht beglichen wurde.
    11.4 Ventelo darf Bestands- und Verkehrsdaten an von ihr beauftragte Dritte, z.B. Fakturierungs- und Inkassogesellschaften zum Zwecke der Rechnungserstellung und/oder des Forderungseinzuges übermitteln, sofern und soweit diese zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im selben Umfang wie Ventelo verpflichtet sind.


    12. STREITBEILEGUNGSVERFAHREN

    12.1 Falls der Kunde die Verletzung eigener Rechte geltend machen kann, die ihm aus den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 TKG (Kundenschutz) sowie aus § 84 TKG (Universaldienstleistungen) zustehen, kann er gemäß § 47a TKG ein Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53105 Bonn einleiten.
    12.2 Das Schlichtungsverfahren ist kostenpflichtig und kann durch schriftlichen Antrag, per Brief oder Telefax, oder elektronisch im Onlineverfahren gestellt werden, falls eine Einigung mit Ventelo fehlgeschlagen ist. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesnetzagentur oder unter www.bundesnetzagentur.de erhältlich.


    13. SONSTIGES

    13.1 Der Gerichtsstand ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann ist.
    13.2 Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
    13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.


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